03/05/2023
Mieter in Frankfurt am Main haben vor dem Oberlandesgericht (OLG) zahlreiche Mietmängel geltend gemacht. Unter anderem wollten sie die Miete mindern, weil der Vermieter im Hinterhof regelmäßig nackt Sonnenbäder nimmt. Das stellt keinen Mietmangel dar, so die Richter.