18/06/2020
Vorkenntnisklauseln sind als allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) im Maklervertrag unangemessen und unwirksam. Wer sie verwendet, kann abgemahnt werden, urteilte das Landgericht Berlin. Zudem wurde die Frage geklärt, ob mit einer reinen Internetanzeige bereits ein Maklervertrag angeboten wurde.