12/08/2020
Ortstermine zur Beweisaufnahme durch einen Sachverständigen sind trotz Bedenken einer Partei auch während der Corona-Pandemie durchzuführen. Dieser Auffassung ist das LG Saarbrücken. Dabei obliege es dem Sachverständigen, für die Einhaltung der üblichen Infektionsschutzregeln zu sorgen.