06/11/2024
Bei baulichen Mängeln an seinem Haus kann der Besteller nachträglich
entscheiden, selbst zu reparieren – und dafür Kostenvorschuss
verlangen. Eine erklärte Minderung der Vergütung für ein mangelhaftes
Werk schließt den Wechsel nicht aus, hat der Bundesgerichtshof (BGH)
entschieden.