10/04/2018
Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer in Westdeutschland ist verfassungswidrig. Das haben die obersten deutschen Richter in Karlsruhe entschieden. Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, teilt das Bundesverfassungsgericht mit. Kritik kommt von BFW-Präsident Andreas Ibel: Solche pauschalen Entscheidungen würden in der Mehrzahl die Falschen treffen.