04/12/2024
Wer einen Beschluss der Eigentümerversammlung anficht, muss sich bei
Verzögerungen der Klagezustellung spätestens innerhalb eines Jahres
nach Ablauf der Anfechtungsfrist beim Gericht nach dem Sachstand
erkundigen. Dies gilt auch, wenn der Kläger alle erforderlichen
Mitwirkungshandlungen erbracht hat.